Dienstleister Trassensicherung Übertragungssnetz Swissgrid
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Swissgrid ist als Eigentümerin verantwortlich für die Trassensicherung in ihrem Übertragungsnetz. Bei der Trassensicherung handelt es sich im Wesentlichen um die Abwicklung von Baugesuchen (Hoch- und Tiefbau) sowie Zonenplanänderungen in der Nähe des Übertragungsnetzes. Im Weiteren geht es neben der Identifikation von Schutzmassnahmen, falls in der Nähe einer Hochspannungsleitung gebaut wird, auch um die Beantwortung von Anfragen betreffend einer Vorabklärung für ein Bauprojekt oder um weitere Aktivitäten im Bereich einer Höchstspannungsleitung. Wichtig ist dabei das Monitoring des Umfelds einer Trasse hinsichtlich Baupublikationen und Zonenplanänderungen, Bauarbeiten, Neubauten und anderen relevanten Aktivitäten. Dabei gilt es sicherzustellen, dass keine Aktivitäten und Hindernisse im Bereich der Leitungen den ordnungsgemässen Betrieb beeinträchtigen. Swissgrid wird im Bereich Trassensicherung durch verschiedene Dienstleister unterstützt, deren Verträge am 31. Dezember 2026 auslaufen. Deshalb werden die zu vergebenden Trassensicherungsaufgaben neu ausgeschrieben. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, Dienstleister für die Trassensicherung zu bestimmen für den im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029. Als Option kann Swissgrid das Auftragsverhältnis zweimal um je ein Jahr, d.h. bis 31. Dezember 2030 bzw. 31. Dezember 2031, verlängern. Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Aufteilung nach geografische Regionen).
CPV-Codes
Lose (1)
Das Los 3 umfasst die Aufgaben für die Trassensicherung für das Swissgrid-Leitungsnetz in der Westschweiz.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.