Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Im Rahmen der fortwährenden Erhaltung des Fahrzeugparks ersetzt die Feuerwehr Langenthal im Jahr 2027 ihr bestehendes Tanklöschfahrzeug 2 mit Jahrgang 2001. Das neu zu beschaffende Fahrzeug soll bei vielfältigen Einsätzen der Feuerwehr in der Stadt Langenthal, in der Einwohnergemeinde Bleienbach und in der Region eingesetzt werden, sowie die Redundanz zum bestehenden Tanklöschfahrzeug 1 sicherstellen. Ziel ist es, ein Tanklöschfahrzeug neuster Generation zu beschaffen, welches bezüglich Technik, Ausladung, Nutzlast, Fahr- und Bediensicherheit sowie seiner materiellen Ausstattung das bisherige Fahrzeug ablöst und die Einsatzeffizienz und damit insgesamt den Einsatzwert steigert. Der Rückkauf des Tanklöschfahrzeuges 2 mit Jahrgang 2001 ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Rahmen der fortwährenden Erhaltung des Fahrzeugparks ersetzt die Feuerwehr Langenthal im Jahr 2027 ihr bestehendes Tanklöschfahrzeug 2 mit Jahrgang 2001. Das neu zu beschaffende Fahrzeug soll bei vielfältigen Einsätzen der Feuerwehr in der Stadt Langenthal, in der Einwohnergemeinde Bleienbach und in der Region eingesetzt werden, sowie die Redundanz zum bestehenden Tanklöschfahrzeug 1 sicherstellen. Ziel ist es, ein Tanklöschfahrzeug neuster Generation zu beschaffen, welches bezüglich Technik, Ausladung, Nutzlast, Fahr- und Bediensicherheit sowie seiner materiellen Ausstattung das bisherige Fahrzeug ablöst und die Einsatzeffizienz und damit insgesamt den Einsatzwert steigert. Der Rückkauf des Tanklöschfahrzeuges 2 mit Jahrgang 2001 ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen an der Aare angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.