Digitale Arbeitsplätze "DAP"
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Digitale Arbeitsplätze sind für eine effiziente Erfüllung des Leistungsauftrages einer modernen öffentlichen Verwaltung unabdingbar. Die aktuell installierten Geräte, wie zum Beispiel Hardware, Multifunktionsgeräte und Peripheriegeräte (Tastaturen, Mäuse usw.), sind bei den Kunden resp. Leistungsbezügerinnen der ITSH sukzessive zu ersetzen. Weiter haben sich aufgrund der Mobilität und Digitalisierung die Bedürfnisse an die neuen Arbeitsanforderungen hinsichtlich digitaler Arbeitsplätze in den letzten Jahren geändert. Die aktuelle Client-Infrastruktur soll vereinheitlicht und standardisiert werden, um längerfristig einen zukunftsorientierten, reibungslosen und wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Es sollen Notebooks, Convertibles, Tablets, Monitore und Peripheriegeräte (Tastaturen, Mäuse, Headsets u.a.) sowie Drucker und Multifunktionsprinter über diese öffentliche Ausschreibung beschafft werden. Ebenfalls wird eine Dienstleisterin gesucht, welche für die ITSH den Software-Paketierungs-Service übernimmt.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Los 3 geht es darum, die bestehende Flotte an Druckern und MFP der ITSH und ihrer Kunden in einen MPS zu überführen und diese sukzessive abzulösen, am Ende ihres jeweiligen Life-cycle. Dazu wird eine Dienstleisterin gesucht, die diese Geräte einkaufen, gemäss den Anforderungen der ITSH vorkonfektionieren und ausliefern kann, und die in der Lage ist, der ITSH den gesamten zugehörigen Service in hoher Qualität anzubieten.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.