VergebenVergabebekanntmachung · 30LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Engineering und Lieferung Schutz-/Stationsleittechnik

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

13.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1,6 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

St. Gallen (9001) — CH055

Beschreibung

Engineering, Inbetriebsetzung vor Ort und Lieferung der Hard-/Software für die Schutz-/Stationsleittechnik des 110/20kV Unterwerk Gais.

CPV-Codes

3121000031730000

Lose (1)

LOT-0000Engineering und Lieferung Schutz-/Stationsleittechnik

Engineering, Inbetriebsetzung vor Ort und Lieferung der Hard-/Software für die Schutz-/Stationsleittechnik des 110/20kV Unterwerk Gais.

31210000317300002026-07-012028-11-30

Zuschlagskriterien

Technik / Lösungskonzept / Funktionalität / Technische Qualität / Sicherheit / Benutzerfreundlichkeit / Bedienerfreundlichkeit / Schulung / Störungsmanagement / Servicekonzept / Lieferfrist

Auftragnehmer

1,6 Mio. €RES-0000
1,6 Mio. €RES-0000
1,6 Mio. €RES-0000

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.