Abgeschirmtes optisches Mikroskop
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Ersatz eines optischen Mikroskops, einschliesslich Härteprüfeinheiten und Beleuchtung. Die Geräte müssen an die vorhandene Schutzabschirmung gegen radioaktive Strahlung sowie an die Glovebox-Umgebung angepasst werden, in der sich alle Teile der Geräte mit Probenkontakt befinden. Sowohl die Abschirmung als auch die Glovebox-Umgebung müssen unverändert bleiben.
CPV-Codes
Lose (1)
Ersatz eines optischen Mikroskops, einschliesslich Härteprüfeinheiten und Beleuchtung. Die Geräte müssen an die vorhandene Schutzabschirmung gegen radioaktive Strahlung sowie an die Glovebox-Umgebung angepasst werden, in der sich alle Teile der Geräte mit Probenkontakt befinden. Sowohl die Abschirmung als auch die Glovebox-Umgebung müssen unverändert bleiben.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.