(25226) 201 Newsletter Tool
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will mit der vorliegenden Ausschreibung eine moderne Standard-SaaS-Lösung zur Erstellung, Verwaltung und zum Versand von Massenversänden beschaffen. Ziel ist die Einführung eines neuen Newsletter Tools für das EDA und alle weiteren, interessierten Departemente der Bundesverwaltung – dies durch ein zukunftsfähiges, cloudbasiertes System, das die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Barrierefreiheit erfüllt. Die Lösung soll modular, skalierbar und integrationsfähig in die bestehende Umgebung der Bundesverwaltung sein und den operativen Betrieb, Support sowie künftige Weiterentwicklungen für das EDA und für andere interessierte Departemente über eine Vertragsdauer von vier Jahren (+ Option von weiteren 4 Jahren) sicherstellen.
CPV-Codes
Lose (1)
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will mit der vorliegenden Ausschreibung eine moderne Standard-SaaS-Lösung zur Erstellung, Verwaltung und zum Versand von Massenversänden beschaffen. Ziel ist die Einführung eines neuen Newsletter Tools für das EDA und alle weiteren, interessierten Departemente der Bundesverwaltung – dies durch ein zukunftsfähiges, cloudbasiertes System, das die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Barrierefreiheit erfüllt. Die Lösung soll modular, skalierbar und integrationsfähig in die bestehende Umgebung der Bundesverwaltung sein und den operativen Betrieb, Support sowie künftige Weiterentwicklungen für das EDA und für andere interessierte Departemente über eine Vertragsdauer von vier Jahren (+ Option von weiteren 4 Jahren) sicherstellen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.