Schulraumerweiterung Schulanlage Weiher, 8181 Höri - Modulbau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Schulanlage Weiher in Höri entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und soll erweitert sowie teilweise saniert werden. Das Projekt sieht die Erstellung eines modularen Erweiterungsbaus sowie den Umbau der bestehenden Schulhäuser Weiher 1 und 2 vor. Der dreigeschossige Erweiterungsbau wird in modularer Bauweise erstellt und ebenerdig mit einer Überdachung mit dem Bestand verbunden. Er beinhaltet neue Schulräume sowie die hindernisfreie Erschliessung mittels Lift. In den Bestandesbauten erfolgen brandschutztechnische Anpassungen, der Ersatz der Haustechnik sowie innere Umbauten, wobei die Realisierung etappenweise erfolgt und mit dem Neubau begonnen wird. Die Ausschreibung betrifft den Modulbau als Gesamtleistung.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Schulanlage Weiher in Höri entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und soll erweitert sowie teilweise saniert werden. Das Projekt sieht die Erstellung eines modularen Erweiterungsbaus sowie den Umbau der bestehenden Schulhäuser Weiher 1 und 2 vor. Der dreigeschossige Erweiterungsbau wird in modularer Bauweise erstellt und ebenerdig mit einer Überdachung mit dem Bestand verbunden. Er beinhaltet neue Schulräume sowie die hindernisfreie Erschliessung mittels Lift. In den Bestandesbauten erfolgen brandschutztechnische Anpassungen, der Ersatz der Haustechnik sowie innere Umbauten, wobei die Realisierung etappenweise erfolgt und mit dem Neubau begonnen wird. Die Ausschreibung betrifft den Modulbau als Gesamtleistung.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.