FbE Merjen-Kalpetran, Fahrbahnerneuerung - Baumeisterarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Im Rahmen der FbE Merjen-Kalpetran soll der Substanzerhalt und die Verfügbarkeit der gesamten Infrastruktur im Abschnitt zwischen km 17.750 und km 19.350 gewährleistet werden. Es handelt sich um einen Streckenabschnitt in einer gebirgigen, schlecht zugänglichen Umgebung, am Osthang des endenden Mattertals. Dieser Abschnitt ist entsprechend mit vielen Kunstbauten gesäumt. Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind folgende Objekte: - Sanierung der 13 Stützkonstruktionen aus Natursteinmauerwerk (Ergänzung von kleineren Zwischensteinen, Sanierung der Mauerwerkskronen) - Unterfangen der bestehenden Stützmauern bei neu anzulegender Entwässerung - Erstellung Entwässerung bergseitig in Rechtskurven (Querneigung bergseits) - Erstellung Entwässerung talseitig bei Lehnenkonstruktionen (Querneigung talseits) - Bauliche Anpassungen Kabelrohranlagen Für einen ausführlichen Beschrieb des Projekts verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Rahmen der FbE Merjen-Kalpetran soll der Substanzerhalt und die Verfügbarkeit der gesamten Infrastruktur im Abschnitt zwischen km 17.750 und km 19.350 gewährleistet werden. Es handelt sich um einen Streckenabschnitt in einer gebirgigen, schlecht zugänglichen Umgebung, am Osthang des endenden Mattertals. Dieser Abschnitt ist entsprechend mit vielen Kunstbauten gesäumt. Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind folgende Objekte: - Sanierung der 13 Stützkonstruktionen aus Natursteinmauerwerk (Ergänzung von kleineren Zwischensteinen, Sanierung der Mauerwerkskronen) - Unterfangen der bestehenden Stützmauern bei neu anzulegender Entwässerung - Erstellung Entwässerung bergseitig in Rechtskurven (Querneigung bergseits) - Erstellung Entwässerung talseitig bei Lehnenkonstruktionen (Querneigung talseits) - Bauliche Anpassungen Kabelrohranlagen Für einen ausführlichen Beschrieb des Projekts verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.