OffenAusschreibung · 17BauauftragAMP / GPATED 113/2026

La Punt – Filisur – Sils im Domleschg (i.D.) – Baumeisterarbeiten Tiefbau

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.08.2026 23:59

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

6

Sitz des Auftraggebers

Aarau (5000) — CH033

Beschreibung

Der Abschnitt La Punt - Filisur - Sils im Domleschg (i.D.) ist Bestandteil der 380-kV-Trasse TR1360 Pradella - Sils i.D. Da dieses Teilstück eine zentrale Rolle im Stromaustausch mit Österreich und Italien spielt und die Leitung nahezu ihre technische Lebensdauer erreicht hat, ist eine umfassende Sanierung und Modernisierung erforderlich. Das vorliegende Projekt beinhaltet den gesamten Abschnitt von La Punt bis Sils i. D. mit 132 Masten und einer Leitungslänge von ca. 43.5 km. Der Leitungsabschnitt beginnt in La Punt bei Mast 1360x127 und verläuft dann über den 2'315 m hohen Albulapass bis zum Unterwerk (UW) in Filisur, bei dem sich eine Einschlaufung nach Robbia und Sils i.D. befindet. Vom UW Filisur führt die Leitung durch den Rutschhang Brienz bis in das UW Sils i.D. Folgende Massnahmen an der bestehenden Leitung müssen durchgeführt werden: • Ersatzneubau, Sanierung und Verstärkung von einzelne Mastfundamente • Ersatzneubau, Verstärkung und Erhöhung von einzelnen Freileitungsmasten • Ersatz der Isolatorenketten • Ersatz der Leiter- und Erdseile • Einsatz von isolierten Auslegern • Erneuerung Korrosionsschutz Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Tiefbauarbeiten (Baumeisterarbeiten) an den Masten der 380-kV-Trasse TR1360 Pradella - Sils i.D. - Abschnitt La Punt - Filisur - Sils inklusive Lagerplätze. Die Standorte der Masten sind teils exponiert und die Zugänglichkeit ist teils schwierig. Nicht alle Masten sind mit Maschinen erreichbar. Folgende Arbeiten sind zu auszuführen: • Abbrucharbeiten • Grabarbeiten • Erstellen von Pfahlgründungen • Betonarbeiten • Erstellen von Lagerplätzen Die Tiefbauarbeiten aller Massnahme sind in 6 Lose gegliedert. Die detaillierten Leistungsbestandteile sind im Dokument C100 ausgewiesen.

CPV-Codes

45000000452314004523221045113000

Lose (6)

LOT-0001Los 1.1: 380-kV, Pradella-Sils, (GR), Leitungsmodernisierung – Abschnitt von Mast 1360a202 bis Mast 1360x228

Gemäss Lastenheft C100.

4500000045231400452322102027-03-012028-06-30

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien
LOT-0002Los 1.2: Pradella-Sils, (GR), Leitungsmodernisierung – Abschnitt von Mast 1360x229 bis Mast 1360x258

Gemäss Lastenheft C100.

4500000045231400452322102027-03-012028-06-30

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien
LOT-0003Los 2.1: 380-kV, Pradella-Sils, (GR), Leitungsmodernisierung – Abschnitt von Mast 1360x127 bis Mast 1360x152

Gemäss Lastenheft C100.

4500000045231400452322102027-06-012029-06-30

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien
LOT-0004Los 2.2: Los 1.1: 380-kV, Pradella-Sils, (GR), Leitungsmodernisierung – Abschnitt von Mast 1360a153 bis Mast 160x177

Gemäss Lastenheft C100.

4500000045231400452322102027-06-012028-10-31

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien
LOT-0005Los 2.3: 380-kV, Pradella-Sils, (GR), Leitungsmodernisierung – Abschnitt von Mast 1360a178 bis Mast 1360x201

Gemäss Lastenheft C100.

4500000045231400452322102028-04-012028-06-30

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien
LOT-0006Los 3: 380-kV, Pradella-Sils, (GR), Leitungsmodernisierung - Allgemein (Lagerplätze)

Gemäss Lastenheft C100.

450000004511300045231400452322102027-10-042029-11-30

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

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