Beschaffung Fahrzeuge Kantonaler Sozialdienst
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Fahrzeuge in vier verschiedenen Kategorien (Losen): * Los 01: Personenwagen (4 bis 5 Plätze), Verbrenner. 1 Stk. pro Jahr / 4 Stk. während vier Jahren * Los 02: Personenwagen (4 bis 5 Plätze), elektrisch oder Plug-in-Hybrid. 1 Stk. pro Jahr / 4 Stk. während vier Jahren * Los 03: Personentransporter (8 bis 9 Plätze), Verbrenner. 4 Stk. pro Jahr / 16 Stk. während vier Jahren * Los 04: Materialtransporter (2 bis 3 Plätze), Verbrenner. 4 Stk. pro Jahr / 16. Stk. während vier Jahren
CPV-Codes
Lose (1)
Verbrenner, 4 bis 5 Plätze, 1 Stk. pro Jahr / 4 Stk. während vier Jahren.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundesverwaltungsgericht — St. Gallen
Rechtsmittelbelehrung Gegen den Abbruch der Beschaffung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen nach der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Es gelten keine Rechtsstillstandsfristen. Die Beschwerde ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, die/der gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist: a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, die den Anforderungen gemäss den ersten beiden der oben genannten Punkte nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.